Älteres Haus mit einem fantastischen Gartengrundstück mit idyllischem Bach, kleiner Brücke und einer herrlichen Aussicht über die Ostsee.
Das Haus ist auf zwei Etagen und die Bauweise ist ganz besonders, sodass man sofort das Gefühl eines exklusiv gelegenen Ferienhauses bekommt. Vom Panoramafenster im Wohnzimmer hast du die schönste Aussicht über das Grundstück und auf das Meer, sodass es schwerfällt, sich beim gemütlichen Kaminfeuer nur auf das Lesen eines guten Buches zu konzentrieren, weil die Aussicht so fesselnd ist. Im großen Schlafzimmer im ersten Stock können die Türen zum französischen Balkon geöffnet werden, sodass du auch dort den vollen Genuss der Aussicht hast.
Ein feines, älteres Haus mit wirklich guter Lage - das muss man erleben.
Das Ferienhaus eignet sich für 5 Personen. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 131 m² und wurde 1913 gebaut. 1968 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Es ist
erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit einer energiefreundlichen Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 120 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 2500 m² großen Gartengrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 50 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 1500 m entfernt. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Es steht ein Carport zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 3 Schlafplätze in Einzelbetten. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Induktions-Kochzonen, Umluftofen sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten, davon 1 Gästetoilette. Kein Fernseher.
Bitte beachten: Es besteht die Möglichkeit, das Nebenhaus Nr. 95-5773 mit 10 % Rabatt gleichzeitig zu mieten.
Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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