Direkter Blick auf die Ostsee hat man in diesem Ferienhaus - sowohl vom Haus als auch vom Grundstück, das sich bis hinunter zum Pfad und Strand erstreckt.
Besonders angenehm ist es, im hellen und gemütlichen Wintergarten zu sitzen und die Bewegungen und Veränderungen des Meeres zu beobachten. Das Haus ist hübsch eingerichtet, und die hellen Böden sorgen für ein freundliches Interieur.
Das Haus ist sinnvoll renoviert und wirkt einladend. Die Küchenecke ist Teil des Eingangsbereichs, aber funktionell und gut ausgestattet mit allem, was man zum Kochen braucht.
Helle Sommertage, an denen man in Ruhe dem Rauschen der Wellen lauschen kann, erwarten einen, wenn man dieses Ferienhaus mietet.
Parkplätze oberhalb des Hauses mit Treppe nach unten - aber man kann auch unten am Haus auf dem Stien parken - einer kleinen Ferienhausstraße, die zum Haus führt.
Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 64 m² und wurde 1937 gebaut. 1975 wurde
die Ferienunterkunft renoviert. 2011 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Tiefkühlmöglichkeit mit 30 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 1400 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 10 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 1000 m entfernt. Zutritt zu einem Wintergarten. Es steht ein Grill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 4 Schlafplätze in Einzelbetten. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 elektrische Kochplatten, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Dusche und 1 Toilette. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
Um zum Haus zu gelangen, werden Treppen benutzt.
Servicegebäude mit münzbetriebener Waschmaschine und Trockner zur gemeinsamen Nutzung im Nachbarhaus.
Copyright: SONNE UND STRAND