In landschaftlich schöner Umgebung und verhältnismässig ungestört finden Sie dieses gepflegte Ferienhaus, 2018 gebaut, im beliebten Feriengebiet Femmøller. Aufgrund der hohen Lage des Hauses gibt es einen wirklich schönen Ausblick auf die Umgebung - sowohl vom Haus als auch von der Terrasse aus. Übrigens: Da das Grundstück sehr hügelig ist und es bei der Terrasse ein relativ steiles Gefälle gibt, sollten kleine Kinder unter Aufsicht gehalten werden. Das Grundstück ist von einem etwa 60 cm hohen Zaun umgeben. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 80 m² und wurde 2018 gebaut. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit einer energiefreundlichen Luft-Luft-Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 1200
m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 2700 m. Es gibt einen Badesteg in der Nähe. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 3000 m entfernt. Es stehen sowohl offene als auch überdachte Terrassen zur Verfügung. Trampolin.Lagerfeuerstelle. Es ist ein Ladestecker für Elektroautos installiert. Ladestecker Typ 2. Mit einer Ladeleistung von 11 kW. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Induktions-Kochzonen, Umluftofen sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. Fernsehen via Streaming.1 Bluetooth-Lautsprecher. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Da das Grundstück sehr hügelig ist und es bei der Terrasse ein relativ steiles Gefälle gibt, sollten kleine Kinder unter Aufsicht gehalten werden.
Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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