In einem herrlichen und naturschönen Gebiet, dicht an der gemütlichen Stadt Ebeltoft, finden Sie dieses gepflegte Ferienhaus auf einem schönen Naturgrundstück. Das Haus ist über die Jahre modernisiert und enthält u.a. einen großen Flur mit Garderobe. Draußen gibt es Fußballtor, Badmintonnetz/Schläger, Stangentennis, Wikingerspiel u. a. m. Zum Haus gehören 3 Terrassen, wovon die eine im Garten liegt. Kostenloses Brennholz sowie Fahrräder (6 Stück – für den Zustand der Räder wird keine Haftung übernommen) zur freien Nutzung. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 81 m² und wurde 1995 gebaut. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet.Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine, die im Badezimmer steht, ausgestattet. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft
liegt auf einem 1450 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 7000 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 3000 m entfernt. Es steht ein 155 m² Terrassenareal zur Verfügung. Geräteraum. Es steht ein Grill zur Verfügung. Es steht ein Carport zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet und Tiefkühlgerät mit einer Kapazität von 70 Liter ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher.DAB-Radio. CD-Player. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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