Schönes Ferienhaus mit einer guten Lage in erster Reihe direkt am schönen Strand von Båring. Vom Grundstück aus gibt es einen direkten Zugang zum Strand. Hinter dem Haus befindet sich eine gemütliche nach Süden ausgerichtete Terrasse. Etwa 100 m vom Haus entfernt gibt es einen öffentlichen Badesteg und einen Gemeinschaftsbereich mit Fußballtoren und Spielplatz.
Das Ferienhaus eignet sich für 4 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 60 m² und wurde 1933 gebaut. 2011 wurde die Ferienunterkunft renoviert. 2018 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Es ist erlaubt 2 Haustiere mitzubringen. In der Ferienunterkunft ist eine energiesparender Luft zu Luft Wärmepumpe installiert. Tiefkühlmöglichkeit mit 35 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 946 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 50 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit
liegt 3300 m entfernt. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Schaukel. Die Entfernung zu einem Spielplatz beträgt 100 m.Lagerfeuerstelle. Es steht ein Grill zur Verfügung. Es ist ein Ladestecker für Elektroautos installiert. Mit einer Ladeleistung von 11 kW. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 2 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im Gästehaus. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Induktions-Kochzonen, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es 1 Fernseher mit Smart-TV. Radio.1 Bluetooth-Lautsprecher. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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