Von einem Architekten gezeichnetes Reihenhaus mit herrlicher Aussicht. Das Haus liegt in einem Feriengebiet, dicht am Wasser, mit Spielplatz, Petanquebahn, Tennisplatz, Beach Volley Platz und Einkaufsmöglichkeiten. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 103 m², ist 2-stöckig, und wurde 2005 gebaut. 2024 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. 2016 wurde die Ferienunterkunft umfassend renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 40 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 300 m² großen Gartengrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 300 m. Es gibt einen Badesteg in der Nähe. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 1000 m entfernt. Es steht ein 30 m² Terrassenareal zur Verfügung.Balkon
im Obergeschoss. Geräteraum. Es stehen zwei Grill zur Verfügung (einer für Gaspatrone und einer für Kohle). Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 6 Schlafplätze in Doppelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten, davon 1 Gästetoilette. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. Es steht eine Sauna zur Verfügung in der Sie sich so richtig entspannen können. Entspannen Sie sich im Innen-Durchlauf-Whirlpool für 2 Personen. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher mit integriertem DVD-Player.1 Bluetooth-Lautsprecher. 1-3 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. 1-3 deutsche Fernsehsender. 1-3 englische Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind. Keine Vermietung an Handwerker.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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