Mit einer ganz phantastischen Aussicht auf die Bucht von Helnæs liegt dieses schöne und gepflegte Ferienhaus. Sie können die Aussicht sowohl vom Haus, der Terrasse als auch von dem Grundstück aus genießen. Im Anschluss an die Terrasse liegt ein neues (2020) Gästehaus, das mit Doppelbett sowie Badezimmer mit Duschnische und Toilette eingerichtet ist. Die übrigen Schlafplätze verteilen sich auf 2 Schlafzimmer und 2 Schlafplätze im Alkoven im Wohnzimmer. Das Ferienhaus eignet sich für 8 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 78 m² und wurde 2010 gebaut. 2020 wurde die Ferienunterkunft renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit energiefreundlicher Luft-Luft- Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 60 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft
liegt auf einem 1291 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 250 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 7000 m entfernt. Es steht ein 30 m² Terrassenareal zur Verfügung. Sandkasten.Lagerfeuerstelle. Außendusche. Es steht ein Grill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in Einzelbetten.2 Schlafplätze im Alkoven. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im Gästehaus und 2 befinden sich im Wohnzimmer. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten. Fußbodenheizung in 2 Badezimmern. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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