In 2. Reihe zum Meer, an einem der besten Badestrände Fünens, liegt dieses reizende Ferienhaus, wo Sie vom Grundstück aus fast direkten Zugang zum Strand haben. Im Vergleich zu den anderen Häusern in der Umgebung liegt dieses Haus auf einem großen Grundstück mit Platz für Ballspiele und andere Aktivitäten im Freien. Auf 3 Seiten des Hauses sind schöne Terrassen angelegt und der Garten, der auf der Rückseite des Hauses liegt, ist abgeschirmt und ungestört. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 63 m² und wurde 1980 gebaut. 2020 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit energiefreundlicher Luft-Luft- Wärmepumpe ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 50 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 367 m² großen Gartengrundstück.
Die Entfernung zum Meer beträgt 25 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 3700 m entfernt. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es überdachte Terrasse. Außendusche. Es steht ein Grill zur Verfügung. Es steht ein Carport zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 6 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im Gästehaus. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Es steht 1 zusätzlicher Kühlschrank zur Verfügung. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es 2 Fernseher.1 Chromecast. Radio.Playstation 3. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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