Gemütliches Sommerhaus mit einem schönen Terrassenbereich und nah am Wasser. Das Haus wurde zuletzt 2024 modernisiert und ist modern und hell eingerichtet. Der große Terrassenbereich mit u.a. Loungemöbeln lädt zu gemütlichen Stunden und Entspannung ein. Am Strand wird in den Sommermonaten ein Badesteg aufgebaut. Das Ferienhaus eignet sich für 5 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 67 m² und wurde 1979 gebaut. 2024 wurde die Ferienunterkunft renoviert. Es ist erlaubt 2 Haustiere mitzubringen. Katzen nicht erlaubt. Die Ferienunterkunft ist mit energiefreundlicher Luft-Luft- Wärmepumpe ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 60 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 789 m² großen Gartengrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 150 m. Es gibt einen Badesteg in der Nähe. Die nächste
Einkaufsmöglichkeit liegt 5000 m entfernt. In einem Abstand von 9000 m gibt es einen Golfplatz. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Es steht ein Grill zur Verfügung. Es ist ein Ladestecker für Elektroautos installiert. Ladestecker Typ 2. Mit einer Ladeleistung von 11 kW. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 3 Schlafplätze in Einzelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. 1 Smart-TV. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Haustiere sind erlaubt, aber Katzen dürfen nicht mitgebracht werden.
Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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