Mitten im Ferienhausgebiet Arrild Ferieby liegt dieses schöne Ferienhaus mit einer besonders gemütlichen und ungstörten Terrasse.
Das Ferienhaus liegt etwa 35 Kilometer von der deutsch-dänischen Grenze und 30 Kilometer von der Nordsee entfernt. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 92 m² und wurde 1976 gebaut. 2010 wurde die Ferienunterkunft renoviert. Es ist erlaubt 2 Haustiere mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit einer energiefreundlichen Luft-Luft-Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 100 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 850 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 30000 m.Die Entfernung zum Wattenmeer beträgt 20000 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 1000 m entfernt.
Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es überdachte Terrasse. Die Entfernung zu einem Spielplatz beträgt 700 m. Es steht ein Grill zur Verfügung. Es steht ein Carport zur Verfügung. Es ist ein Ladestecker für Elektroautos installiert. Mit einer Ladeleistung von 11 kW. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 elektrische Kochplatten, Backofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es 1 Fernseher mit Smart-TV. Radio.X-box. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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