In diesem gemütlichen Ferienhaus kann man einen herrlichen Urlaub verbringen und die unvergleichliche Aussicht auf den Limfjord genießen. Die Gegend besticht mit einer tollen Hügellandschaft, die den Puls beim Spazierengehen und Fahrradfahren etwas ansteigen lässt.
Das beschauliche Städtchen Lemvig liegt ganz in der Nähe, sodass man problemlos zu Fuß in die Stadt gehen und Atmosphäre und Geschäfte genießen kann. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 90 m² und wurde 1968 gebaut. 2009 wurde die Ferienunterkunft renoviert. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. In der Ferienunterkunft ist eine energiesparender Luft zu Luft Wärmepumpe installiert. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 98 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 800 m² großen Naturgrundstück.
Die Entfernung zum Fjord beträgt 100 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 500 m entfernt. In einem Abstand von 1000 m gibt es einen Golfplatz. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es überdachte Terrasse. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 6 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze auf Matratzen.- 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im offenen Obergeschoss. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Dusche und 2 Toiletten, davon 1 Gästetoilette. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. Fußbodenheizung in der Gästetoilette. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. Radio. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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