Dieses hübsche Ferienhaus liegt auf einem abgeschirmten Naturgrundstück, das zum großen, offenen und unter Naturschutz stehenden Gebiet grenzt. Zum Haus gehört schönes Terrassenareal mit ungestörtem Sonnenplatz und Aussicht über das Grundstück. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 99 m² und wurde 1995 gebaut. 2016 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 48 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 1800 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 3500 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 1000 m entfernt. Es steht ein 50 m² Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es 11 m² überdachte Terrasse. Schaukel. Sandkasten. Parkplatz
auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. Ferner stehen 2 Kinderbetten zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 elektrische Kochplatten, Backofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten, davon 1 Gästetoilette. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. Es steht eine Sauna zur Verfügung in der Sie sich so richtig entspannen können. Entspannen Sie sich im Innen-Durchlauf-Whirlpool für 2 Personen. In der Ferienunterkunft gibt es 3 Fernseher. DVD-Player. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. 1-3 englische Fernsehsender. Im Gebiet gibt es viele Aktivitätsmöglichkeiten - man kann u. a. das Vogelschutzgebiet Tipperne besuchen. Es gibt ferner gute Angelmöglichkeiten.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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