Dieses besonders schöne und geräumige Ferienhaus liegt auf einem großen, abgeschirmten Grundstück in naturschöner Umgebung. Zum Haus gehören schöne Terrassen mit guten Gartenmöbeln und Grill. Das ganze Haus wird mit Erdwärme beheizt. Das Ferienhaus eignet sich für 8 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 145 m² und wurde 1977 gebaut. 2007 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Es ist erlaubt 3 Haustiere mitzubringen. Fußbodenheizung in allen Klinkerböden. Es steht ein Elektro-Kamin zur Verfügung, der an kalten Tagen für Wärme und Gemütlichkeit sorgt. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 160 Liter Nutzinhalt. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 2500 m² großen Gartengrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 2600 m.Die Entfernung zum Wattenmeer beträgt 2400 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit
liegt 1800 m entfernt. In einem Abstand von 9500 m gibt es einen Golfplatz. Es steht ein 120 m² Terrassenareal zur Verfügung. Davon insgesamt 70 m² geschlossene Terrasse. Schaukel. Sandkasten. Trampolin. Es steht ein Grill zur Verfügung. Es ist ein Ladestecker für Elektroautos installiert. Ladestecker Typ 2. Mit einer Ladeleistung von 11 kW. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 4 Schlafräume. 8 Schlafplätze in Doppelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit amerikanischem Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten. Fußbodenheizung in 2 Badezimmern. In der Ferienunterkunft gibt es 2 Fernseher. DVD-Player. Radio. Stereoanlage. 1-3 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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