Schön helles und großes Ferienhaus mit großem Wohnzimmer, Dachboden und einen Kamin mit direktem Zugang zur Süd / Westterrasse. Terrasse rund um das ganze Haus.
Das Haus verfügt über eine Solaranlage, die das ganze Jahr über für ein gutes Raumklima sorgt.
Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 116 m² und wurde 2010 gebaut. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 30 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 1245 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 7700 m. Die Entfernung zum Fjord beträgt 700 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 700 m entfernt. Es steht ein 50 m² Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es
10 m² überdachte Terrasse. Geräteraum. Schaukel. Sandkasten. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. Fußbodenheizung in der Gästetoilette. Es steht eine Sauna zur Verfügung in der Sie sich so richtig entspannen können. Entspannen Sie sich im Innen-Durchlauf-Whirlpool für 2 Personen. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. DVD-Player. Radio. Stereoanlage. CD-Player. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 schwedische Fernsehsender. Mindestens 4 norwegische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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