In erster Reihe zum Limfjord hinaus liegt das kleine, ehemalige Hotel "Fur Strand", das zu Urlaubserlebnisse direkt am Fjord, auf einer der schönsten Inseln Dänemarks, einlädt. Mit Platz für 20 Gäste ist das ehemalige Hotel "Fur Strand" der perfekte Ausgangspunkt für Zusammenkünfte mehrerer Generationen, Seminaraufenthalte oder der Ort, an dem Höhepunkte des Lebens gefeiert werden.
Das Haus verfügt über eine Solaranlage (6,4 kW) und eine Ladestation für Elektroautos.
Das Ferienhaus bietet 20 Schlafplätze plus 2 Kinderbetten an. Die Wohnfläche von 512 m² erstreckt sich über 2 Etagen und das Haus wurde 1920 erbaut und 2005 renoviert. Es ist erlaubt, 2 Haustiere mitzubringen. Die Unterkunft verfügt über eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner. Es gibt 2 Kinderhochstühle. Das Ferienhaus liegt auf einem 3000 m² großen Garten-/Strandgrundstück, das von einer Straße zwischen dem Haus und dem Grundstück aufgeteilt ist. Der Fjord liegt 50 m entfernt. Direkter Zugang zur 80 m² großen
Sonnenterrasse. Balkon. Es gibt einen Geräteraum. Parkplatz am Ferienhaus. Am Wasser gibt es eine große Lagerfeuerstelle.
Der Kaufman ”Brugsen” und der Hafen liegen 800 m entfernt.
Insgesamt gibt es 10 Schlafzimmer. Die Schlafplätze verteilen sich wie folgt: 14 Schlafplätze in Doppelbetten, 8 Schlafplätze in Einzelbetten.
Die Küche ist mit Kühlschrank und einem großen Kühlraum ausgestattet. Es gibt einen Elektroherd, einen Backofen, eine Mikrowelle und Geschirrspüler. Gefrierkapazität von 300 Litern.
Es gibt 8 Badezimmer mit Dusche und 1 Badezimmer mit Badewanne sowie 3 Gästetoiletten.
Im Ferienhaus gibt es einen Fernsehraum sowie 8 Fernseher, die sich auf die Zimmer verteilen. Es gibt mindestens 4 dänische Kanäle, 1-3 schwedische Kanäle, 1-3 norwegische Kanäle und mindestens 4 deutsche Kanäle. WLAN ist verfügbar. Poolbillard und Tischfußball stehen zur Verfügung.
Das Erdgeschoss ist rollstuhlgerecht und es gibt eine Auffahrrampe.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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