In landschaftlich schöner Umgebung auf der nördlichen Seite der Insel Fur liegt dieses gepflegte und gemütlich eingerichtete Ferienhaus - auf einem großen, vom Weg zurückgezogenen Grundstück. Sowohl vom Haus als auch vom Grundstück haben Sie Ausblick auf den Fjord. Das schöne Gebiet lädt zu lange Spaziergänge ein und den Strand erreichen Sie über einen etwa 500 m langen Pfad. Übrigens: Der Schlafplatz auf der Schlafcouch befindet sich im Wohnzimmer im Obergeschoss. Das Ferienhaus eignet sich für 5 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 102 m², ist 2-stöckig, und wurde 1973 gebaut. 2020 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Es ist erlaubt 2 Haustiere mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 20 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 3350 m² großen
Naturgrundstück. Die Entfernung zum Fjord beträgt 500 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 5000 m entfernt. In einem Abstand von 20000 m gibt es einen Golfplatz. Es steht ein 80 m² Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es 20 m² überdachte Terrasse.Balkon im Obergeschoss. Schaukel. Sandkasten.Lagerfeuerstelle. Windschutzhütte. Außensauna. Es steht ein Grill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 2 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. Ein Schlafplatz auf einer Schlafcouch. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. 1 Smart-TV. Fernsehen via Streaming. Radio. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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