Ein gemütliches und gepflegtes Ferienhaus mit einer guten Lage in zweiter Reihe zum Wasser. Vom Haus und vom Grundstück aus hat man Blick auf den Fjord, und ein Pfad führt vom Grundstück direkt ans Wasser.
Das Haus ist nett eingerichtet und sowohl die Küche als auch das Badezimmer sind 2024 renoviert.
Die Gegend am Gewässer "Nissum Bredning" besticht mit seinen kinderfreundlichen Stränden und wundervollen Naturerlebnissen!
Die Dover Plantage, die sich auf etwa 250 Hektar verteilt, liegt nur wenige Minuten Fahrt vom Haus entfernt und lädt zu lange Spaziergänge entlang der ausgeschilderten Wanderwege ein. Die Stadt Hurup bietet gute Einkaufsmöglichkeiten, ein große Schwimmhalle mit einem Wellnessbereich sowie einen 18-Loch-Golfplatz an. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 89 m² und wurde 1982 gebaut. 2024 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft
ist mit einer energiefreundlichen Luft-Luft-Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 50 Liter Nutzinhalt. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 1200 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Fjord beträgt 100 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 10000 m entfernt. In einem Abstand von 10000 m gibt es einen Golfplatz. Außerdem gibt es überdachte Terrasse. Es steht ein Grill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 elektrische Kochplatten, Umluftofen sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette. In der Ferienunterkunft gibt es 1 Fernseher mit Smart-TV. 1 Smart-TV. Keine Fernsehsender - nur Streaming. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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