Dieses schöne Ferienhaus liegt in ruhiger und landschaftlich schöner Umgebung – nicht weit vom Fjord und einem kinderfreundlichen Badestrand entfernt. Das Haus tritt hell und freundlich hervor und ist mit einem Aktivitätenraum eingerichtet - indem sich Jung und Alt gemeinsam Vergnügen können. Das Gebiet lädt zu lange Spaziergänge ein und in der Stadt Struer, die nur 10 Minuten Fahrt mit dem Auto vom Haus entfernt liegt, gibt es gute Einkaufsmöglichkeiten. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 100 m² und wurde 1967 gebaut. 2018 wurde die Ferienunterkunft renoviert. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 40 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft
liegt auf einem 1300 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Fjord beträgt 400 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 400 m entfernt. In einem Abstand von 400 m gibt es einen Golfplatz. Außerdem gibt es 16 m² überdachte Terrasse. Zutritt zu einem Wintergarten.Lagerfeuerstelle. Es steht ein Grill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Hobbyraum mit: Billard.Dart. Airhockey. Tischfußball. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette. In der Ferienunterkunft gibt es 3 Fernseher.1 Chromecast. DVD-Player. CD-Player.Playstation 3. 1-3 dänische Fernsehsender. 1-3 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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