Dieses gemütliche Ferienhaus liegt umgeben von den Bäumen des Waldes und bietet einen Ausblick aus den Limfjord. Nicht selten kommen hier Rehe und andere Waldtiere vorbei. Wenn Sie Wassersport auf dem Limfjord machen möchten, eignet sich dieses Haus optimal, da Sie Ihre Ausrüstung auf der überdachten Terrasse lagern können. Am Hafen von Virksund kann man stundenlang einfach nur dasitzen und die Schiffe beobachten, die ein- und auslaufen. Wenn Ihnen nach etwas Süßem ist, gibt es ganz in der Nähe eine Eisdiele. Das Ferienhaus eignet sich für 4 Personen. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 62 m² und wurde 2001 gebaut. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit energiefreundlicher Luft-Luft- Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 40 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem
2834 m² großen Gründstück, das in einem Wald/Plantage liegt. Die Entfernung zum Fjord beträgt 150 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 8000 m entfernt. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es überdachte Terrasse. Geräteraum. Schaukel. Sandkasten. Rutsche. Es steht ein Grill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 2 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. Radio. Surround-Anlage. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. 1-3 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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