Ferienhaus in gemütlicher Umgebung auf einem abgeschirmten Grundstück dicht an einem der besten Strände Lollands, Nysted Strand, gelegen. Der Strand ist auch "Skansen" genannt und ist wegen seines niedrigen, ruhigen Wasser und schattigen Stellen sehr kinderfreundlich. Auf dem Strand gibt es ein Beach-Volleyball-Netz, einen Badesteg sowie eine Toilette und Umkleideeinrichtungen. Parkmöglichkeiten am Strand. 2 der Schlafplätze sind auf Matratzen im offenen Obergeschoss. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. 2 der Schlafplätze eignen sich jedoch nur für größere Kinder (4-11 Jahre). Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 63 m² und wurde 2012 gebaut. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 10 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem
700 m² großen Gartengrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 100 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 1600 m entfernt. Es steht ein 48 m² Terrassenareal zur Verfügung. Sandkasten. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 2 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. 2 Schlafplätze auf Matratzen. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im offenen Obergeschoss. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Minibackofen, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. DVD-Player. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. 1-3 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Missachtung dieses Verbots wird ein Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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