Schönes Ferienhaus in Bratten, in der Nähe des familienfreundlichen Badestrandes gelegen. Nur eine kurze Fahrt nach Frederikshavn, wo Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, und von dort aus kannst du auch die Fähre nach Læsø und Schweden nehmen. Außerdem liegt Skagen mit seinen vielen touristischen Attraktionen in der Nähe. Das Ferienhaus ist sowohl für Familien als auch Paare geeignet.
Das Ferienhaus eignet sich für 8 Personen. 2 der Schlafplätze eignen sich jedoch nur für größere Kinder (4-11 Jahre). Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 89 m² und wurde 1989 gebaut. 2006 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. In der Ferienunterkunft ist eine energiesparender Luft zu Luft Wärmepumpe installiert. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 100 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 1200 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung
zum Meer beträgt 180 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 1200 m entfernt. In einem Abstand von 4500 m gibt es einen Golfplatz. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es überdachte Terrasse. Schaukel. Die Entfernung zu einem Spielplatz beträgt 800 m. Es steht ein Grill zur Verfügung. Es steht ein Carport zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 4 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 4 Schlafplätze in Einzelbetten. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im Gästehaus. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten. In der Ferienunterkunft gibt es 1 Fernseher mit Smart-TV.1 Chromecast. Fernsehen via Streaming.1 Bluetooth-Lautsprecher. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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