Südlich vom Zentrum des Ferienorts Blokhus, in einem schönen, leicht hügeligen Naturgebiet, am Waldrand und nicht weit vom feinen breiten Sandstrand entfernt - liegt dieses schöne, 2-stöckige Ferienhaus. Zum Haus gehört eine Dachterrasse, von der Sie die Aussicht auf die Nordsee und auf die unter Naturschutz stehende Dünenlandschaft, mit Blokhus im Hintergrund, genießen können.
Das Haus ist Teil einer Ferienhaussiedlung mit gemeinsamem Spielplatz und Multibahn (Tennis, Handball und Fußball). Das Ferienhaus eignet sich für 8 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 141 m², ist 2-stöckig, und wurde 2005 gebaut. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Fußbodenheizung in allen Räumen. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 60 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste sind 1 Kinderhochstuhl und 1 Kinderbett vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf
einem 800 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 1000 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 500 m entfernt. In einem Abstand von 2500 m gibt es einen Golfplatz. Es steht ein 75 m² Terrassenareal zur Verfügung.Balkon im Obergeschoss. Es steht ein Grill zur Verfügung. Es steht ein Carport zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 4 Schlafräume. 8 Schlafplätze in Einzelbetten. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Induktions-Kochzonen, Umluftofen sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten. Fußbodenheizung in 2 Badezimmern. Es steht eine Sauna zur Verfügung in der Sie sich so richtig entspannen können. Entspannen Sie sich im Innen-Durchlauf-Whirlpool für 2 Personen. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher.1 Chromecast. Keine Fernsehsender - nur Streaming. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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