Ein gut gelegenes Ferienhaus – hier können Sie vom höchsten Punkt des leicht hügeligen Grundstücks aus den Blick auf die Nordsee genießen. Das Haus liegt im Feriengebiet Grønhøj, nur einen kurzen Spaziergang vom schönen Strand und nicht weit vom Freizeitpark Fårup Sommerland entfernt. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 101 m² und wurde 1984 gebaut. 2000 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Es ist erlaubt 2 Haustiere mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit 2 energiefreundlichen Luft-Luft-Wärmepumpen ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 30 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 1780 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 250 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 750
m entfernt. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es 20 m² überdachte Terrasse. Es steht ein Grill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten, davon 1 Gästetoilette. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. Es steht eine Sauna zur Verfügung in der Sie sich so richtig entspannen können. In der Ferienunterkunft gibt es 2 Fernseher mit Smart-TV. Radio. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. 1-3 englische Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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