Dieses schöne Ferienhaus liegt im Feriengebiet ”Lynghøjsletten”. Hier finden Sie einen gemeinsamen Innen-Swimmingpool (vom Wochenende vor Ostern bis Ende KW 42 geöffnet), Tennisplätze, Petanquebahn, Ballplätze, Spielplatz und Außen-Swimmingpool (im Zeitraum von Mitte Mai – bis Anfang September geöffnet. Dies ist jedoch auch vom Sommerwetter abhängig.). Alle diese Gemeinschaftseinrichtungen können kostenlos genutzt werden und liegen nur wenige Minuten Gang vom Haus entfernt. Der Freizeitpark Fårup Sommerland und Klim Strand Camping liegen nicht weit vom Haus entfernt. Das Ferienhaus eignet sich für 8 Personen. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 97 m² und wurde 1989 gebaut. 2019 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 90 Liter Nutzinhalt. Es steht außerdem
ein neuer und effizienter Kaminofen zur Verfügung. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 2173 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 1100 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 5000 m entfernt. Es steht ein 50 m² Terrassenareal zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 4 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 6 Schlafplätze in Einzelbetten. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette. Es steht eine Sauna zur Verfügung in der Sie sich so richtig entspannen können. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher.1 Chromecast. Radio. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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