Dieses gemütliche und gut ausgestattete Ferienhaus, von dem aus das Meer zu ahnen ist, liegt auf einem teilweise eingezäunten Grundstück an der Steilküste.
In der Hochsaison gibt es einen kleinen Kaufmann in der Ferienanlage, die in unmittelbarer Nähe liegt, hier können kleine Einkäufe getätigt werden.
Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 80 m² und wurde 1994 gebaut. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 50 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 2500 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 300 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 1000 m entfernt. Es steht ein 50 m² Terrassenareal zur Verfügung.
Schaukel. Sandkasten. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten.1 Schlafplatz in einem Einzelbett. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. 2 Schlafplätze auf Matratzen.2 Schlafplätze im Alkoven. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im offenen Obergeschoss. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Backofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. Es steht eine Sauna zur Verfügung in der Sie sich so richtig entspannen können. Entspannen Sie sich im Innen-Durchlauf-Whirlpool für 2 Personen. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. DVD-Player. Radio. CD-Player. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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