Dieses Ferienhaus liegt auf einem großen, ungestörten Grundstück in einem beliebten Feriengebiet. Zum Haus gehört eine große Holzterrasse, die einen Großteil des Hauses umgibt.
Das Haus wurde 2008 renoviert, wobei der eine Teil des Hauses mit Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer sowie Badezimmer mit Whirlpool angebaut/renoviert wurde. Der andere Teil des Hauses befindet sich noch im ursprünglichen Zustand. Das Ferienhaus eignet sich für 8 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 160 m² und wurde 1976 gebaut. 2008 wurde die Ferienunterkunft renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit einer energiefreundlichen Luft-Luft-Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 200 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem
2325 m² großen Gartengrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 400 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 900 m entfernt. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es überdachte Terrasse. Geräteraum. Schaukel. Sandkasten. Es steht ein Grill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 4 Schlafräume. 6 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit 2 Kühlschränke ausgestattet . Außerdem gibt es 4 Induktions-Kochzonen, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten. Fußbodenheizung in 2 Badezimmern. Entspannen Sie sich im Innen-Durchlauf-Whirlpool für 3 Personen. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. Mindestens 4 norwegische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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