Eine gemütliche Ferienwohnung im Obergeschoss – mit zentraler Lage im schönen Skagen.
Die Wohnung befindet sich im selben Gebäude wie die Wohnungen mit den Nummern 10-0879, 10-0881 und 10-0882 und es besteht die Möglichkeit, alle 4 Wohnungen, mit insgesamt 16 Schlafplätzen, zu mieten.
Es gibt einen gemeinsamen Außenbereich mit u. a. einer Orangerie und einem gemeinsamen Grill. Jede Wohnung verfügt über einen privaten Parkplatz.
Übrigens: Die Nebenkosten (Strom, Wasser und Fernheizung) sind im Mietpreis enthalten. In der Wohnung gibt es nur eine Teeküche und es steht daher kein Herd zur Verfügung. Diese Ferienwohnung eignet sich für 4 Personen. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 60 m² und wurde 1899 gebaut. 1970 wurde die Ferienunterkunft renoviert. 2016 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Tiefkühlmöglichkeit mit 10 Liter
Nutzinhalt. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 700 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 1600 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 1000 m entfernt. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es überdachte Terrasse. Parkplatz auf dem Grundstück. Es gibt einen Schlafraum. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 1 Schlafplatz auf einer Matratze.1 Schlafplatz im Alkoven. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im Wohnzimmer. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet, Mikrowelle. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette. In der Ferienunterkunft gibt es 1 Fernseher mit Smart-TV. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. 1-3 englische Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: In der Wohnung gibt es nur eine Teeküche und es steht daher kein Herd zur Verfügung.
Die Nebenkosten (Strom, Wasser und Fernheizung) sind im Mietpreis enthalten.
Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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