In schöner Natur mit Seen und Wäldern, nicht weit von einem schönen Strand entfernt, liegt dieses gemütliche Ferienhaus. Das schöne Feriengebiet Tversted besticht mit seiner schönen Natur, die die zu ausgedehnte Spaziergänge und Radtouren einlädt. Die Einrichtung des Hauses macht es für den Urlaub mit der Familie oder auch für 2 Paare, die den Urlaub gemeinsam genießen möchten, geeignet. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 103 m² und wurde 1980 gebaut. 2003 wurde die Ferienunterkunft renoviert. 2022 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit einer energiefreundlichen Luft-Luft-Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 30 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt
auf einem 1330 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 700 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 400 m entfernt. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es überdachte Terrasse. Geräteraum. Rutsche. Die Entfernung zu einem Spielplatz beträgt 400 m. Außendusche. Es steht ein Grill zur Verfügung.Es steht eine Garage zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Induktions-Kochzonen, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es 1 Fernseher mit Smart-TV. Fernsehen via Streaming.1 Bluetooth-Lautsprecher. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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