Ein schönes und einfach eingerichtetes Ferienhaus, das im Ferienhausgebiet Udsholt Strand liegt, nicht weit vom Wasser und der Stadt Gilleleje entfernt Gilleleje ist eine gemütliche Hafenstadt an der Spitze von Nordseeland. Aufgrund der Einrichtung eignet sich das Haus am besten für 2 Erwachsene und 2 Kinder.
Hinweis: Das Gästehaus, das auf dem Grundstück liegt und sich im Bau befindet, ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Es wird nicht gebaut, während das Ferienhaus vermietet ist.
Das Ferienhaus eignet sich für 4 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 64 m² und wurde 1978 gebaut. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit einer energiefreundlichen Luft-Luft-Wärmepumpe ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 40 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 1204 m² großen Gartengrundstück. Das
Grundstück ist eingezäunt. Die Entfernung zum Meer beträgt 1010 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 2000 m entfernt. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Schaukel. Trampolin. Es steht ein Carport zur Verfügung. Es ist ein Ladestecker für Elektroautos installiert (Ladekabel ist mitzubringen). Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 2 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 elektrische Kochplatten, Umluftofen sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es 1 Fernseher mit Smart-TV.1 Chromecast. Keine Fernsehsender - nur Streaming. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Das Gästehaus, das auf dem Grundstück liegt und sich im Bau befindet, ist nicht Bestandteil des Mietvertrags.
Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
Keine Vermietung an Handwerker im Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten.
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