Schönes und gepflegtes Ferienhaus, laufend renoviert, dicht an kinderfreundlichem Sandstrand gelegen. Zum Haus gehören 2 überdachte Terrassen, und von der einen gibt es eine prachtvolle Aussicht über das Wasser. Vom Wohnzimmer können Sie die Aussicht über das Meer auch genießen. Gutes Gästehaus mit 2 Schlafplätzen. Gute Angelmöglichkeiten im Gebiet. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 60 m² und wurde 1966 gebaut. 2009 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 57 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 801 m² großen Gartengrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 200 m. Die nächste
Einkaufsmöglichkeit liegt 500 m entfernt. Es steht ein 20 m² Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es 20 m² überdachte Terrasse. Sandkasten. Es ist ein Ladestecker für Elektroautos installiert. Ladestecker Typ 2. Mit einer Ladeleistung von 11 kW. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 4 Schlafplätze in Einzelbetten.2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im Gästehaus. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten, davon 1 Gästetoilette. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. DVD-Player. Radio. CD-Player. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
Keine Vermietung an Handwerker im Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten.
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