Dieses einladende und hell eingerichtete Ferienhaus liegt dicht an einem schönen Badestrand. Das Haus liegt auf einem abgeschirmten Grundstück in einem Ferienhausgebiet außerhalb des Ferienorts Juelsminde. Zum Haus gehört ein Gästehaus, das mit Badezimmer sowie Schlafzimmer mit Doppelbett eingerichtet ist. Das Ferienhaus eignet sich für 8 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 123 m² und wurde 2007 gebaut. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Fußbodenheizung in allen Klinkerböden. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 70 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 900 m² großen Gartengrundstück. Das Grundstück ist eingezäunt. Die Entfernung zum Meer beträgt 150 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit
liegt 1200 m entfernt. In einem Abstand von 8000 m gibt es einen Golfplatz. Es steht ein 100 m² Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es 14 m² überdachte Terrasse. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 4 Schlafräume. 8 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im Gästehaus. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. Entspannen Sie sich im Innen-Durchlauf-Whirlpool für 2 Personen. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. 1-3 deutsche Fernsehsender. 1-3 englische Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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