Dieses schöne Ferienhaus liegt in einem kleinen Ferienhausgebiet - nicht weit vom Strand entfernt. Das Ferienhaus ist laufend modernisiert und sehr gepflegt. Das Ferienhaus eignet sich für 4 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 70 m² und wurde 1972 gebaut. 2018 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Es ist eine energiebesparende Wärmerückgewinnungsanlage installiert. Die Ferienunterkunft verfügt über einen Waschtrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 120 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 630 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 200 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 12000 m entfernt.
Außerdem gibt es 16 m² überdachte Terrasse. Gasgrill steht zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 2 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. Radio. Stereoanlage. CD-Player. 1-3 dänische Fernsehsender. 1-3 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung. Nur wenige hundert Meter vom Haus entfernt liegt ein Campingplatz mit einem kleinen Lebensmittelgeschäft, das im Sommerhalbjahr geöffnet ist.
Bitte beachten: Bestellte Wäschepakete, Hochstühle und Kinderbetten müssen im Servicebüro Als, Porten 4, 6400 Sønderborg, abgeholt und bei Abreise wieder abgegeben werden. Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Servicebüros ankommen, befinden sich die bestellten Wäschepakete, Hochstühle und Kinderbetten im Vorgang zum Servicebüro.
Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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