Ferienhaus in einem schönen Gebiet gelegen. Zwei Schlafplätze auf Matratzen im Obergeschoß. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. 2 der Schlafplätze eignen sich jedoch nur für größere Kinder (4-11 Jahre). Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 92 m² und wurde 2006 gebaut. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Fußbodenheizung in allen Klinkerböden. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 65 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 912 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 250 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 3300 m entfernt. Schaukel. Sandkasten. Parkplatz auf dem Grundstück. Die
Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 6 Schlafplätze in Einzelbetten. 2 Schlafplätze auf Matratzen. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im offenen Obergeschoss. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten. Fußbodenheizung in 2 Badezimmern. Es steht eine Sauna zur Verfügung in der Sie sich so richtig entspannen können. Entspannen Sie sich im Innen-Durchlauf-Whirlpool für 2 Personen. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. 1 Smart-TV. DVD-Player. Radio. CD-Player. 1-3 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Bestellte Wäschepakete, Hochstühle und Kinderbetten müssen im Servicebüro Als, Porten 4, 6400 Sønderborg, abgeholt und bei Abreise wieder abgegeben werden. Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Servicebüros ankommen, befinden sich die bestellten Wäschepakete, Hochstühle und Kinderbetten im Vorgang zum Servicebüro.
Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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