Schönes und gut gepflegtes Ferienhaus mit attraktiver Aussicht auf den Kleinen Belt und die südfynischen Inseln. In der Nähe gibt es einen schönen Badestrand. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. 2 der Schlafplätze eignen sich jedoch nur für größere Kinder (4-11 Jahre). Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 89 m² und wurde 1994 gebaut. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Wäschetrockner. Tiefkühlmöglichkeit mit 110 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 826 m² großen Gartengrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 200 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 4000 m entfernt.
Es steht ein 70 m² Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es 20 m² überdachte Terrasse. Schaukel. Sandkasten. Es steht ein Grill zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 4 Schlafräume. 6 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Keramik-Kochfelder, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 2 Badezimmer mit Duschnische und 2 Toiletten Es steht eine Sauna zur Verfügung in der Sie sich so richtig entspannen können. Entspannen Sie sich im Innen-Durchlauf-Whirlpool für 2 Personen. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. DVD-Player. Radio. 1-3 dänische Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Bestellte Wäschepakete, Hochstühle und Kinderbetten müssen im Servicebüro Als, Porten 4, 6400 Sønderborg, abgeholt und bei Abreise wieder abgegeben werden. Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Servicebüros ankommen, befinden sich die bestellten Wäschepakete, Hochstühle und Kinderbetten im Vorgang zum Servicebüro.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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