In diesem schönen Sommerhaus steht Komfort an erster Stelle. Sollte das Wetter nicht das beste sein, können Sie trotzdem die einzigartige Aussicht über die Täler von Toftum Bjerge genießen. Wenn das Wetter sich von seiner besseren Seite zeigt ist ein Spaziergang in den naturschönen Gebiet zu empfehlen. In der Stadt Struer, finden Sie u. a. das B&O-Museum, das Eisenbahnmuseum” Vest- og midtjyske jernbanemuseum sowie das Kurbad ”Limfjordens Kurbad”, wo Sie sich mit einer der verschiedenen Wellnessbehandlungen verwöhnen oder ganz einfach nur die Seele baumeln lassen können. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen. 2 der Schlafplätze eignen sich jedoch nur für größere Kinder (4-11 Jahre). Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 66 m² und wurde 1968 gebaut. 2022 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Es ist erlaubt 2 Haustiere mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit einer energiefreundlichen Luft-Luft-Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine
ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 124 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 1002 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Fjord beträgt 500 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 750 m entfernt. In einem Abstand von 500 m gibt es einen Golfplatz. Es steht ein offenes Terrassenareal zur Verfügung. Außerdem gibt es überdachte Terrasse. Außendusche. Parkplatz auf dem Grundstück. Es gibt einen Schlafraum. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. 2 Schlafplätze auf einer Doppelschlafcouch. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im Gästehaus und 2 im Wohnzimmer. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Induktions-Kochzonen, Umluftofen sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher.1 Chromecast. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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