Diese Wohnung ist ein Teil des Agger Havn Feriecenters, und ist in der ersten Reihe mit Blick auf den Fjord und den kleinen Hafen mit einer Schleppstelle für Boote gelegen. Zu jeder Wohnung gehört eine teilweise abgeschirmte, nach Süden gerichtete Terrasse mit Gartenmöbeln. Folgende kostenlose Gemeinschaftseinrichtungen stehen zur Verfügung: Swimmingpool, Sauna, Tischtennis, Beachvolley, Minigolf, Petanquebahn und großer Spielplatz. Solarium und Billard können gegen Zahlung benutzt werden. Außerdem Münztelefon sowie Münzwäscherei mit Waschmaschinen und Wäschetrockner vor Ort. In der Ferienanlage stehen 4 Ladestecker (Ladeleistung 11 kW) für Elektroautos zur Verfügung.
Übrigens: Die schwimmhalle und der Aktivitätsraum sind ab Ostern bis zur Kw. 42 geöffnet. Diese Ferienwohnung eignet sich für 6 Personen. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 60 m² und wurde 1992 gebaut. 2006 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Ferienunterkunft
liegt auf einem 74 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 1500 m. Die Entfernung zum Fjord beträgt 100 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 1600 m entfernt. Es steht ein 14 m² Terrassenareal zur Verfügung. Parkplatz auf dem Grundstück. Es steht ein gemeinsamer Innen-Swimmingpool zur Verfügung, wo sich Jung und Alt gemeinsam Vergnügen können. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 2 Schlafplätze in Einzelbetten. 2 Schlafplätze in einem Etagenbett. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 elektrische Kochplatten, Mikrowelle. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. DVD-Player. Radio. Stereoanlage. CD-Player. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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