Herrliche, modernisierte Ferienwohnung in der Ferienanlage ”Agger Havn Feriecenter”. Folgende kostenlose Gemeinschaftseinrichtungen stehen zur Verfügung: Swimmingpool, Sauna, Tischtennis, Beachvolley, Minigolf, Petanquebahn und großer Spielplatz. Billard können gegen Bezahlung benutzt werden. Außerdem Münzwäscherei mit Waschmaschinen und Wäschetrockner vor Ort. Übrigens: Die Schwimmhalle und der Aktivitätsraum in der Ferienanlage ist nur von Ostern bis zu den Herbstferien (42 KW) geöffnet. In der Ferienanlage stehen 4 Ladestecker (Ladeleistung 11 kW) für Elektroautos zur Verfügung. Diese Ferienwohnung eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 60 m² und wurde 1992 gebaut. 2012 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit energiesparender Wärmepumpe ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 54 Liter Nutzinhalt. Die Ferienunterkunft liegt auf einem
74 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 1500 m. Die Entfernung zum Fjord beträgt 100 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 1600 m entfernt. Davon insgesamt 14 m² geschlossene Terrasse. Parkplatz auf dem Grundstück. Es steht ein gemeinsamer Innen-Swimmingpool zur Verfügung, wo sich Jung und Alt gemeinsam Vergnügen können. Die Schlafplätze verteilen sich auf 3 Schlafräume. 2 Schlafplätze in einem Doppelbett. 4 Schlafplätze in Einzelbetten. Ferner steht ein Kinderbett zur Verfügung. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Induktions-Kochzonen, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette. In der Ferienunterkunft gibt es einen Fernseher. Radio. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
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